Andrea Dohl

Rechtsanwältin

Forderungseintreibung und Vollstreckung


Wir bieten Ihnen als Privatperson, Vermieter, Unternehmer, Freiberufler u.a. ein Forderungsmanagement - Inkasso - für Berlin und Brandenburg an. 

 

Unter Inkasso versteht man die Geltendmachung und den Einzug fälliger Forderungen aller Art – ob privat oder – wie zumeist – gewerblich.


Es geht darum,

  • offene Forderungen gegenüber dem Schuldner geltend zu machen um diesen zu freiwilliger Zahlung zu bewegen (außergerichtliche Anschreiben, Inverzugsetzung),
  • ggf. einen vollstreckungsfähigen „Titel“ (z.B. Vollstreckungsbescheid, Urteil, sonstige vollstreckungsfähige Urkunden) zu erwirken,
  • wenn erforderlich, die Zwangsvollstreckung zu betreiben und nicht zuletzt
  • eingehende Zahlungen zu überwachen, zu verwalten und Gelder weiterzuleiten.


Vorteile des Anwaltsinkassos

  • der Anwalt prüft die Forderung von Anfang an auch auf deren Berechtigung und klärt über Chancen und Risiken auf, bevor weitere Kosten entstehen;
  • ggf. kann taktisch vorgegangen und mit der Gegenseite rechtlich fundiert verhandelt werden;
  • der Anwalt kann nicht nur bis zum Mahnverfahren, sondern darüber hinaus auch in einem evtl. erforderlichen Gerichtsverfahren tätig werden;
  • die Beitreibung benötigt nicht mehr – sondern bei gerichtlichen Maßnahmen sogar deutlich weniger Zeit;
  • die Inanspruchnahme eines Anwaltes ist nicht teurer - das Procedere geht ebenso unbürokratisch vor sich, wenn man die Abläufe einmal besprochen und festgelegt hat.